Zum einen ist eine Lärmveränderung von unter 1 dB(A) gar nicht wahrnehmbar. Und zum anderen ist ohne Geländeberechnungsmodelle auch nicht klar, ob es nebst den Lärmschutzwänden auf dem Viadukt weiter westlich zwischen der E.__- und D.___-Strasse überhaupt eine Lärmschutzmassnahme