3.5.3 Lärmschutzwälle und –wände sind grundsätzlich umso effizienter, je höher sie sind. Somit spricht – innerhalb der Bauzonen – an sich nichts dagegen, dass diese vorsorglich höher gebaut werden, als sie zur blossen Einhaltung der massgeblichen Grenzwerte nötig wären. Ausserhalb der Bauzonen liegt der Fall aber anders. Hier soll das Land möglichst geschont werden, und wo es – wie hier – als Landwirtschaftszone ausgeschieden ist, grundsätzlich der Landwirtschaft vorbehalten bleiben, insbesondere dann, wenn es wie vorliegend teilweise als Fruchtfolgefläche ausgeschieden ist (Art. 3 Abs. 2 Bst.