Zweifel kommen allein schon deshalb auf, weil die Vorinstanz ursprünglich einen auf der Westseite auf 0,5 m abflachenden Wall geplant hatte und diesen einzig im Hinblick auf die nachträglich geplante, mittlerweile aber wieder verworfene Verlängerung des Erdwalls mit Aushubmaterial der angrenzenden Baugrundstücke auf 2 m erhöht hatte. Die gleichen Zweifel ergeben sich aus dem Umstand, dass die gemessenen Immissionspunkte westlich, die vor allem durch den Lärmschutzwall geschützt werden, die Grenzwerte sehr komfortabel einhalten, während die Immissionspunkte östlich, die vor allem durch die Lärmschutzwand auf dem Viadukt geschützt werden, knapper eingehaltene Messwerte aufweisen.