24 RPG sind. Zweifel kommen allein schon deshalb auf, weil die Vorinstanz ursprünglich einen auf der Westseite auf 0,5 m abflachenden Wall geplant hatte und diesen einzig im Hinblick auf die nachträglich geplante, mittlerweile aber wieder verworfene Verlängerung des Erdwalls mit Aushubmaterial der angrenzenden Baugrundstücke auf 2 m erhöht hatte.