gegenüber Lärmschutzwänden ist, dass der Schallschutz bei gleicher Höhe geringer ist, da die Schirmkante (höchster Punkt des Walls) weiter von der Lärmquelle entfernt ist. Dies kann jedoch über eine höhere Aufschüttung ausgeglichen werden, womit aber mehr Platz in der Grundfläche benötigt wird. Insgesamt erweist sich der Erdwall grundsätzlich als geeignete und zulässige Lärmschutzmassnahme.