Dabei musste dieser feststellen, dass die geltend gemachte Abmachung nirgends schriftlich festgehalten worden sei und dass auch sonst keine Unterlagen vorhanden seien, die eine Aussage bezüglich der Höhe des Lärmschutzwalls bestätigen oder thematisieren würden. Demgegenüber geht aus dem Protokoll der Bausitzung 16 vom 13. April 2010 hervor, dass der damalige Gemeindepräsident angeordnet hatte, dass beim Damm (abweichend von den ursprünglichen Plänen) ab Profil 2 in Richtung D.___-Strasse die Dammkrone erhöht werde, so dass "sich mit der projektierten Kronenhöhe des Damms entlang der D.___- Strasse eine harmonische Linie ergebe".