Aus den eingereichten Unterlagen der Vorinstanz geht hervor, dass der Gemeinderat der Bauverwaltung den Auftrag erteilt hatte, sämtliche Protokolle des Gemeinderates, der GPK sowie von Bausitzungen im Zeitraum von 2005 bis 2016 zusammenzustellen. Diese wurden sodann am 8. November 2016 vom damaligen Gemeinderat Andreas Müller gesichtet. Dabei musste dieser feststellen, dass die geltend gemachte Abmachung nirgends schriftlich festgehalten worden sei und dass auch sonst keine Unterlagen vorhanden seien, die eine Aussage bezüglich der Höhe des Lärmschutzwalls bestätigen oder thematisieren würden.