2.3.1 Das Baudepartement hat bereits mit Entscheid vom 21. September 2015 rechtskräftig festgehalten, dass der vormalige Gemeindepräsident bezüglich der Bewilligung des Lärmschutzwalls P.___-hof befangen war. Unter anderem aus diesem Grund wurde die nachträgliche Baubewilligung vom 18. April 2013 aufgehoben und das Verfahren nochmals durchgeführt. Im vorliegend zu überprüfenden Bewilligungsverfahren hat der Befangene nicht mehr mitgewirkt. Darüber hinaus ist das Verhalten des ehemaligen Gemeindepräsidenten für das vorliegende Verfahren nicht von Relevanz, weshalb diesbezüglich keine weiteren Unterlagen nötig sind.