Namentlich vermuten sie eine Befangenheit des Gemeinderats G.___, weil dieser bei der vorliegenden Baubewilligung mitgewirkt habe, obwohl er als Mitglied der GPK Kenntnis vom Verhalten verschiedener Gemeindevertreter bei der damaligen Erstellung des Lärmschutzwalls gehabt hatte. Sodann wollen sie damit belegen, dass die Gemeinde ihnen verbindliche Zusicherungen bezüglich der Gestaltung bzw. der Höhe des Lärmschutzwalls gegeben habe.