Die letzte Unterlage besteht aus einem undatierten Auszug, woraus hervorgeht, dass der Gemeinderat Andreas Müller am 8. November 2016 sämtliche Unterlagen gesichtet und dabei keinerlei Dokumente, Protokolle, Notizen oder Erwähnungen gefunden habe, welche die Aussage bezüglich Höhe des Lärmschutzwalls bestätige oder thematisiere. Mithin gebe es keinen Beleg für ein Gespräch oder eine Abmachung bezüglich der Höhe zwischen den Rekurrenten und der Gemeinde. e) Das Baudepartement führte am 5. Juli 2019 in Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten sowie je eines Vertreters des AREG und AFU einen Augenschein durch.