c) Die Rekurrenten nehmen am 28. Januar 2019 Stellung zu den Eingaben der Vorinstanz und des AREG. Namentlich rügen sie, dass das Abnahmeprotokoll für den Lärmschutzwall vom 21. April 2011 nicht mehr auffindbar sein soll. Nur auf Grund dieses Protokolls könne überhaupt überprüft werden, ob die bewilligten Baupläne, die dem nachträglichen Baugesuch zugrunde lägen, mit dem tatsächlich Gebauten übereinstimmten. d) Das Bauamt reicht am 14. März 2019 folgende Unterlagen ein: - Protokoll Bausitzung 16 vom 13.04.2010 - OHB Tiefbauabnahme vom 21.04.2010 (Protokoll der Abnahme) - Lärmschutzwall P.___-hof – aktueller Stand