Das öffentliche Interesse an vorsorglichen wie auch aktuell wirksamen Schallschutzmassnahmen zu Gunsten des Quartiers P.___-hof/F.___-Strasse überwiege die Bedenken der Rekurrenten um grundsätzlich bezifferbare Ernteeinbussen bei Weitem. Eine Beeinträchtigung der Immissionssituation auf der Liegenschaft der Rekurrenten durch den Lärmschutzwall erscheine aber ohnehin als ausgeschlossen.