Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 83/2020), Seite 9/22 prinzips Nachachtung verschaffe. Dass die Liegenschaft der Rekurrenten auf Grund des Erdwalls einen erhöhten Lärmpegel aufweise, sei nicht nachvollziehbar. Allenfalls sei die Verkehrszunahme dafür verantwortlich. Anders als eine Lärmschutzwand reflektiere nämlich ein Lärmschutzwall den Schall nicht. Das öffentliche Interesse an vorsorglichen wie auch aktuell wirksamen Schallschutzmassnahmen zu Gunsten des Quartiers P.___-hof/F.___-Strasse überwiege die Bedenken der Rekurrenten um grundsätzlich bezifferbare Ernteeinbussen bei Weitem.