b) Das AREG beantragt mit Vernehmlassung vom 20. August 2018, den Rekurs abzuweisen. Es verweist darauf, dass die Nationalstrasse eine bedeutende Lärmquelle sei und auch in Zukunft sein werde. Gemäss Art. 11 USG sei dieser in erster Linie durch Massnahmen bei der Quelle unter die Grenzwerte zu begrenzen. Sodann verweist es auf den Mitbericht des Amtes für Umwelt (AFU) vom 14. August 2018. Demnach sei der Lärmschutzwall objektiv geeignet, die Immissionssituation im Quartier P.___-hof/F.___-Strasse zu verbessern und dort die Einhaltung der Planungswerte zu gewährleisten.