Diese wollten in diesem Verfahren aber Unterlagen einbringen, die im Zusammenhang mit der Untersuchung des Verhaltens des Gemeindepräsidenten im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben entstanden seien und die der Rekurrent als ehemaliges Mitglied der Geschäftsprüfungskommission kenne. Vorliegend gehe es aber nicht darum zu klären, ob der Gemeindepräsident damals das Geschäft korrekt geführt habe oder nicht, sondern einzig darum, ob der Erdwall nachträglich bewilligt werden könne oder nicht. Weitergehende Unterlagen könnten die Rekurrenten in einem separaten Verfahren nach Öffentlichkeitsgesetz verlangen.