F. Am 30. April 2018 teilen die Rekurrenten mit, dass die Vorinstanz auf ihr Akteneinsichtsgesuch nicht reagiert habe. Gleichzeitig bitten sie um eine Erstreckung der Frist zur Rekursergänzung. Innert erstreckter Frist ersuchen sie am 16. Mai 2018 die Vorinstanz erneut um Zustellung teils anderer Unterlagen. Am 24. Mai 2018 folgt das nächste Fristerstreckungsgesuch zur Ergänzung des Rekurses, das ihnen letztmals bis 13. Juni 2018 gewährt wurde. Mit Schreiben vom 28. Mai 2018 verweigerte die Vorinstanz eine weitergehende Akteneinsicht. Am 13. Juni 2018 ergänzten die Rekurrenten den Rekurs mit folgenden Verfahrensanträgen: