Eine bloss geringe Verbesserung reiche nicht aus, um dem Vorsorgeprinzip Genüge zu tun und damit die Standortgebundenheit des Walls zu begründen. Was für den Erdwall als solchen gelte, müsse umso mehr für die eigenmächtige Erhöhung desselben gelten. Sodann könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Wall negative Folgen für ihre Obstkulturen habe.