2. Die kantonale Genehmigung sowie die Baubewilligung für die Erstellung des Lärmschutzwalls inklusive Erhöhung (nachträgliches Gesuch) auf den beiden Grundstücken seien zu verweigern. 3. Die Baugesuchstellerin sei zu verpflichten, den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gemeinde Z.___.