d) Mit Beschluss vom 5. März 2018 wies der Gemeinderat den Antrag auf eine weitergehende Akteneinsicht ab, erteilte die nachträgliche Baubewilligung und wies die Einsprache ab. D. Gegen die nachträgliche Baubewilligung erhoben A.___, vertreten durch lic.iur. Peter Dünner, Rechtsanwalt, Frauenfeld, mit Schreiben vom 29. März 2018 Rekurs beim Baudepartement. Dabei werden folgende Anträge gestellt: