b) Gegen die verlangte nachträgliche Bewilligung erhoben innert der Auflagefrist vom 2. bis 15. August 2016 unter anderem A.___ vorsorglich Einsprache. In der Folge war das Verfahren bis 2. Mai 2017 sistiert. Am 20. Mai 2017 beantragten die Einsprecher fristgerecht: 1. Die Bewilligung für den Lärmschutzwall P.___-hof sei zu verweigern. 2. Die Baugesuchstellerin sei zu verpflichten, den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Baugesuchstellerin.