Dabei müsse beachtet werden, dass sich die Stellungnahme des Bundesamts für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz auf das im Jahr 2007 aufgelegene Projekt und nicht auf den nachträglich erhöhten Damm beziehe. Somit sei unklar, ob der Bericht der MeteoSchweiz noch zutreffe und ob die Auswirkungen weiterhin bloss finanzieller Natur seien, was, wie das AREG richtig ausführe, bei der Abwägung nicht ausschlaggebend wäre (W ALDMANN/HÄNNI, Raumplanungsgesetz, Bern 2006, N 22 zu Art. 24 RPG), oder ob der zwischenzeitlich erhöhte Damm den dahinterliegenden Obstanabau massgeblich einschränke, was anders als eine blosse finanzielle Einbusse durchaus ins Gewicht fallen würde.