dd) Einer nachträglichen Bewilligung des Erdwalls und selbst dessen Erhöhung stünde jedoch nichts im Wege, wenn nachträglich nachgewiesen würde, dass damit eine wahrnehmbare Lärmverbesserung erreicht werde könne. Darüber hinaus sei bei einem Bauvorhaben, das wie vorliegend ausserhalb der Bauzone realisiert werde, eine umfassende Interessenabwägung nötig, bei der nebst den öffentlichen auch die privaten Interessen ermittelt und berücksichtigt werden müssten. Dabei müsse beachtet werden, dass sich die Stellungnahme des Bundesamts für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz auf das im Jahr 2007 aufgelegene Projekt und nicht auf den nachträglich erhöhten Damm beziehe.