Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 83/2020), Seite 5/22 meinde vom 7. Dezember 2012 in erster Linie im Hinblick auf die geplante, mittlerweile aber verworfene Verlängerung des Erdwalls auf diesem deponiert worden und das nachträgliche Baugesuch nur deshalb gestellt worden sei, damit die entsprechenden Rückbaukosten hätten vermieden werden können.