cc) Mithin werde im nachzuholenden Verfahren zu prüfen sein, ob der gesamte Erdwall samt nachträglicher Erhöhung standortgebunden bzw. ob dieser für den Lärmschutz im Wohnquartier P.___-hof notwendig sei. Da bis heute weder eine Lärmmessung noch ein Lärmgutachten vorliege, könne nicht überprüft werden, ob dieser bzw. seine nachträgliche Erhöhung zur Einhaltung der massgeblichen Planungswerte im ausgeführten Umfang für das angrenzende Wohnquartier nötig sei und dem Vorsorgeprinzip entspreche.