aa) Das Baudepartement führte in diesem Zusammenhang vorab aus, dass wegen der unvollständig eingereichten Vorakten die Behauptung der Rekurrenten nicht überprüft werden könne, dass ihnen verbindlich zugesagt worden sei, dass der Damm nicht über eine bestimmte Höhe errichtet werde. Mithin sei auch unklar, ob die behauptete Abmachung privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur sei. Auf Grund der Akten stehe einzig fest, dass entsprechende Gespräche stattgefunden hätten und dass die Gemeinde insbesondere zum Einwand, der Erdwall verursache einen Kaltluftsee, Abklärungen getroffen