Als Voraussetzung für die Zustimmung verlangte es, dass die Auflagen und Bedingungen des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) gemäss Schreiben vom 19. Dezember 2012 erfüllt würden. Dieses drückte mit seiner Zustimmung allerdings auch sein Befremden darüber aus, dass die Gemeinde für ihr Bauvorhaben nicht wie von Privaten verlangt vorgängig ein Baugesuch eingereicht hatte. Der Gemeinderat bewilligte sich am 29. April 2014 die Erhöhung des Lärmschutzwalls und wies die Einsprachen ab.