Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 83/2020), Seite 3/22 des widerrechtlich erhöhten Walls offen. Für den Rückbau liege eine Offerte von über Fr. 32‘000.– vor. Abklärungen hätten jedoch ergeben, dass die Versicherung die Kosten nicht decken werde. Damit die Gemeinde diesen Betrag nicht selber tragen und der Lärmschutz nicht wieder verschlechtert werden müsse, habe sich der Gemeinderat für das nachträgliche Baubewilligungsverfahren entschieden.