d) Am 7. Dezember 2012 teilte die Gemeinde auf ihrer Website mit, dass beim Bau des Damms entlang der Nationalstrasse im Hinblick auf eine mögliche Verlängerung und zur Vermeidung des Abtransports von Erdmaterial beschlossen worden sei, das westliche Teilstück über die bewilligte Höhe hinaus aufzuschütten. Dem Gemeinderat stünde nun das nachträgliche Baubewilligungsverfahren oder der Rückbau