c) Im Anschluss daran beabsichtigte die Gemeinde, den erstellten Wall westlich in einem Bogen entlang der D.___-Strasse Richtung Nordosten um rund 65 m zu verlängern, damit das Wohnquartier P.___-hof noch besser vor Lärm geschützt werde. Dagegen erhob A.___ und weitere wiederum Einsprache. Das dieses Mal beigezogene AREG nahm am 23. November 2011 eine Zwischenbeurteilung vor und kam dabei zum Schluss, dass der Nutzen und die Notwendigkeit der umstrittenen Verlängerung nicht genügend nachgewiesen seien, weshalb ein Lärmgutachten nötig sei. Der Gemeinderat verzichtete in der Folge auf die Verlängerung des Damms und zog stattdessen das Baugesuch am 26. Januar 2012 zurück.