b) A.___ akzeptierte den Einspracheentscheid, worauf das Baudepartement am 19. März 2009 den Teilstrassenplan bzw. dessen Klassierung genehmigte und die Gemeinde die Erschliessungsstrasse und den Erdwall im Winter 2009/2010 erstellen liess. Die Höhe des mehrheitlich auf Grundstück Nr. 002 stehenden Damms wurde dabei im westlichen Teil aber nicht wie bewilligt von 2 m auf 0,5 m abgesenkt, sondern durchgehend 2 m hoch erstellt. A.___ unternahm nichts gegen diese von den Plänen abweichende Bauausführung.