1. Ihr Begehren bezüglich Sicherstellung der Zufahrt zum Betrieb A.___ in der Einsprache vom 25. September 2007 gegen die Erschliessung P.___-hof (Strassenprojekte) wird mit der Stellungnahme des Ingenieurbüros Wälli AG vom 16. Oktober 2007 erfüllt. Der Gemeinderat Z.___ bestätigt diese Stellungnahme und wird für deren Einhaltung einstehen. Soweit aus der Einsprache weitere Forderungen bestehen, werden sie im Sinn der vorstehenden Erwägungen abgewiesen. 2. Auf eine Gebührenerhebung wird verzichtet.