B. a) Am 12. Februar 2007 beschloss der Gemeinderat Z.___ für die Erschliessung des südlichen Teils der Quartiers P.___-hof den Teilstrassenplan P.___-hof sowie das Projekt der Erschliessungsstrasse und bestimmte als Strassennamen „F.___-Strasse“. Damit im erweiterten Quartier P.___-hof das zu erschliessende Baugebiet trotz der lärmigen A23 die massgeblichen Planungswerte einhalten konnte, bewilligte er am 11. Juni 2007 zudem – ohne Einbezug des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation (abgekürzt AREG) – auf den Grundstücken Nrn. 001 und 002 entlang der Nationalstrasse einen rund 170 m langen Lärmschutzwall. Der Teilstrassenplan, das Stras-