Nationalstrasse A1.1 bzw. A23) Im Nordosten grenzt das Grundstück Nr. 001 an die Wohnsiedlung P.___-hof, die der Wohnzone W2 zugeteilt ist. Im Westen wird das Grundstück durch die D.___-Strasse (Gemeindestrasse 1. Klasse) begrenzt, im Osten durch die E.___-Strasse (Gemeindestrasse 3. Klasse). A.___, Z.___, gehören die Obstplantagen, der Landwirtschaftsbetrieb sowie das Wohnhaus auf dem Grundstück Nr. 004 südlich der A23. Beim Wohnhaus handelt es sich um einen viergeschossigen Neubau.