"unrechtmässiger Zustand" wird ersetzt durch "Verbot von baulichen Nutzungserweiterungen und des Wiederaufbaus nach Art. 24 ff. RPG in Verbindung mit Art. 41 ff. RPV" c) Ziff. III des Beschlusses des Gemeinderates Z.___ wird aufgehoben. 2. a) A.___ bezahlt eine Entscheidgebühr von Fr. 2'400.–. b) Der am 28. März 2018 von lic.iur. Mathias Rosskopf, Bauma, geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'000.– wird angerechnet. c) Auf die Erhebung der amtlichen Kosten in der Höhe von Fr. 600.– bei der Politischen Gemeinde Z.___ wird verzichtet.