Aus solchen Feststellungen ergibt sich zum einen die Grundlage für eine im konkreten Verfahren allfällig ergehende materielle Verfügung des AREG – d.h. die Zustimmung oder die Verweigerung der Zustimmung zum betreffenden Bauvorhaben –, die sich zwar auch aus den Erwägungen ersehen lässt. Mit der ausdrücklichen Feststellung im Dispositiv wird aber zum andern auch die rechtliche Beurteilungsbasis für künftige Bauprojekte verbindlich festgelegt. In einem künftigen Verfahren soll beispielsweise, vorbehältlich neuer Erkenntnisse, nicht mehr neu darüber verhandelt und entschieden werden, ob es sich um eine altrechtliche Baute handelt oder ob spätere bauliche Veränderungen nach Art.