4.1.3 Die Wohneinheit Vers.-Nr. 008 wurde mit jeweils vorgängig eingeholten Bewilligungen der Vorinstanz vom 16. August 1993 und 3. März 1998 und mit Zustimmung der kantonalen Stelle erweitert. Wie vom Rekurrenten geltend gemacht, ist davon auszugehen, dass den beteiligten Behörden dabei zumindest die bei den heutigen Vorakten liegenden Schätzungsprotokolle vom 10. Juni 1976 und 24. Juni 1980, aus welchen die erstmalige Erweiterung des Stalls Vers.-Nr. 007 mit Wohnfläche hervorgeht, schon zugänglich waren bzw. der Sachverhalt insofern offenbar unvollständig abgeklärt worden war, hätten die nachgesuchten Bewilligungen doch verweigert werden müssen.