4.1.1 Die ersten baulichen Massnahmen zum An- bzw. Einbau der Wohneinheit Vers.-Nr. 008 an bzw. in das Stallgebäude Vers.- Nr. 007 wurden in den Jahren 1978/79 realisiert und mit Entscheid der Vorinstanz vom 3. Januar 1980 bewilligt (nach Angabe des Rekurrenten war bereits im Jahr 1973 ein Anbau erstellt und im Jahr 1976 erweitert worden, der aber lediglich der Holzlagerung und -verarbeitung diente; vgl. Ziff. 4.c der Teilverfügung des AREG vom 19. Oktober 2017). In der Baubewilligung wurde ausdrücklich festgehalten, dass auf die Weiterleitung des Baugesuchs nach St.Gallen verzichtet werde, da der Bau bereits weit fortgeschritten sei.