4.1 Gerügt wird die materielle Richtigkeit der Beschränkung und geltend gemacht, es sei von einer formell rechtsgültigen Baubewilligung für die Wohneinheit Vers.-Nr. 008 auf Grundstück Nr. 001 auszugehen. Bauvorhaben seien nach dem im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung gültigen Recht zu beurteilen; bei einem nachträglichen Baugesuch werde auf den Zeitpunkt der Errichtung abgestellt. Vor-