RPV zu erfüllen (Urteil des Bundesgerichtes 1C_8/2010 vom 29. September 2010 Erw. 2.3.3). Auch eine blosse Absichtserklärung betreffend Weiterführung durch Nachkommen ist nicht ausreichend. Die längerfristige Existenzfähigkeit muss aufgrund gesicherter Fakten und einer vertieften Prüfung der Wirtschaftlichkeit bejaht werden können (u.a. Urteile des Bundesgerichtes 1A.64/2006 vom 7. November 2006 Erw. 5.2 und 1C_516/2016 vom 5. Dezember 2017 Erw. 5.8).