b DZV ist bzw. künftig werden soll. Eine allfällige Änderung in der Person des nach DZV berechtigten Bewirtschafters hat Auswirkungen auf den Anspruch auf Direktzahlungen und damit auf den aus der Bewirtschaftung fliessenden Ertrag bzw. das daraus erzielte Nettoeinkommen. Dies wiederum beeinflusst die Beurteilung, ob der Betrieb auch