2.5.1 Bereits die heutige betriebliche Situation ist unklar. So weisen die seitens AREG neu abgerufenen Betriebsdaten für die Jahre 2018 und 2019 wie vorstehend erwähnt eine geringere landwirtschaftliche Nutzfläche als 5,5 ha auf. Zwar dürfte unwahrscheinlich sein, dass sich am Umfang der bewirtschafteten Fläche massgebliche Änderungen ergeben haben; aktuelle Unterlagen des Kantons Zürich liegen aber jedenfalls nicht vor. Im Weiteren erlischt der Anspruch auf Direktzahlungen mit dem 65. Altersjahr des Rekurrenten (somit wohl im Jahr 2020), womit sich die Frage stellt, wer zur Zeit beitragsberechtigter Bewirtschafter im Sinn von Art. 3 Abs. 1 Bst. b DZV ist bzw. künftig werden soll.