Damit ist keine Wertung verbunden; insbesondere soll damit das persönliche Engagement und der oft beträchtliche finanzielle und zeitliche Aufwand von "Nicht- Landwirten" im Rahmen der Bewirtschaftung, wie er auch beim Rekurrenten offensichtlich ist, in keiner Weise geringgeschätzt werden (vgl. u.a. Urteil des Bundesgerichtes 1C_516/2016 vom 5. Dezember 2017 Erw. 5.8 mit Hinweisen).