Verlangt wird demzufolge auch eine Berücksichtigung der zur Erzielung des Verdiensts notwendigen und zur Verfügung gestellten Arbeitskraft, welche zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit als Aufwand ebenfalls miteinzubeziehen ist. Vorliegend dürfte dieser Aufwand – geht man entsprechend der für die Bewirtschaftung der Wiesenflächen auf Grundstück Nr. 003 errechneten SAK (Datenblatt ZH, Stand 2017) von einer (durchschnittlichen) 20-Prozent- Anstellung aus – wohl bei mindestens Fr. 5'000.– jährlich liegen und das jährliche Durchschnittseinkommen damit wesentlich unter Fr. 10'000.– fallen.