November 2006 Erw. 2.3). 2.2.2 Art. 34 Abs. 4 Bst. c RPV setzt für die Bewilligung einer zonenkonformen Baute oder Anlage voraus, dass der Betrieb voraussichtlich längerfristig bestehen kann. Entsprechend ist für die Abgrenzung von Freizeitlandwirtschaft zu eigentlicher Landwirtschaft nicht bloss darauf abzustellen, ob ein Betrieb Direktzahlungen erhält – was nach Art. 5 der eidgenössischen Direktzahlungsverordnung (SR 910.13;