2. Gegenstand des vorliegenden Rekursverfahrens ist ein Baugesuch zur Erweiterung einer Baute ausserhalb der Bauzone. Umstritten ist, ob es sich dabei um ein zonenkonformes oder zonenwidriges Bauvorhaben handelt. Der Rekurrent macht geltend, dass er in erheblichem Mass und dauernd eigene Arbeitskraft und Kapital in die Bewirtschaftung einbringe, von der Weiterführung des Betriebs ausgegangen werden könne und auch die Wirtschaftlichkeit gegeben sei. Entgegen der Beurteilung des AREG erfülle er damit insgesamt die Voraussetzungen einer zonenkonformen Bewirtschaftung.