Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 85/2020), Seite 5/23 AREG) und für den bereits erstellten Autounterstand südwestlich des Stalls Vers. Nr. 007 ist gestützt auf Art. 159 Abs. 1 Bst. c PBG bis spätestens 4 Monate nach Rechtskraft dieses Entscheids bei der Gemeinde ein Baugesuch einzureichen, soweit die nicht bewilligten Änderungen bis dahin nicht rückgebaut sind. C. Gegen diesen Beschluss erhob A.___ durch seinen Rechtsvertreter mit Schreiben vom 14. März 2018 Rekurs beim Baudepartement. Es werden folgende Anträge gestellt: