f) Am 28. Februar 2018 erliess in der Folge der Gemeinderat Z.___ folgenden Beschluss: I. Gestützt auf die Raumplanungsrechtliche Teilverfügung des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation vom 19. Oktober 2017, die als integrierter Bestandteil dieser Verfügung gilt (Beilage 1), und die darin enthaltenen Erwägungen wird die Baubewilligung für die geplante Überdachung/Unterstand verweigert.