e) Am 28. November 2017 stellte das Bauamt Z.___ A.___ einen Entwurf der Baubewilligungsverfügung samt der raumplanungsrechtlichen Teilverfügung zur Stellungnahme zu. A.___, neu vertreten durch lic.iur. Mathias Rosskopf, Rechtsanwalt, Bauma, liess sich dazu mit Schreiben vom 30. Januar 2018 vernehmen und beantragte, das Bauvorhaben sei zu bewilligen und auf die Anordnungen betreffend der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung sei zu verzichten; die Feststellung eines unrechtmässigen Zustandes werde zurückgewiesen. Mit Schreiben vom 7. Februar 2018 teilte das AREG mit, dass es an der Teilverfügung festhalte.