3. a) Zur Sicherung des Verbots der baulichen Nutzungserweiterung bzw. der Feststellung des unrechtmässigen Vorbestandes wird als öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkung zulasten des Grundstücks Nr. 001 angeordnet: «unrechtmässiger Zustand» b) Diese Eigentumsbeschränkung ist zulasten des Grundstücks Nr. 001 wie folgt im Grundbuch Z.___ anzumerken: «Beschränkungen, Auflagen und Bedingungen nach RPV» c) Die zuständige Gemeindebehörde ist beauftragt und ermächtigt, die Anmerkung im Grundbuch anzumelden. 4. (Kosten)