c) Am 14. Juni 2017 fand in Anwesenheit von Vertretern der Gemeinde Z.___ sowie des AREG ein Augenschein vor Ort statt, von welchem sich A.___ kurzfristig entschuldigte und sich stattdessen zum Sachverhalt und zur Zwischenbeurteilung telefonisch sowie mit E-Mail vom 15. Juni 2017 und ergänzendem Schreiben vom 9. September 2017 vernehmen liess. Am Baugesuch wurde festgehalten. d) In der Folge erliess das AREG am 19. Oktober 2017 folgende raumplanungsrechtliche Teilverfügung: